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Begräbnis

Bei einem Todesfall melden Sie sich beim Pfarramt (Telefon 055 451 04 70).

Die kirchliche Beisetzung will uns gerade in der Zeit der Trauer mit der österlichen Hoffnung stärken, dass das Leben stärker ist als der Tod. Wir gestalten daher die Beerdigungsfeier als Übergang vom irdischen ins ewige Leben und halten uns dabei an die Rituale der katholischen Kirche.

 

Segnung

Auf Wunsch der Trauerfamilie segnet der Pfarrer den Verstorbenen / die Verstorbene, bevor er / sie ins Krematorium überführt wird. Es ist sinnvoll, wenn dann Familienangehörige dabei sein können. Bei Erdbestattungen ist die Segnung im Beerdigungsritus integriert. Dieser Termin für die Segnung kann auch telefonisch vereinbart werden.

Vereinbarung der Termine

Die Termine für die Bestattung und das Trauergespräch mit dem Pfarrer oder dem Pastoralassistenten werden im Pfarreisekretariat vereinbart. Es ist notwendig, dass die Angehörigen persönlich vorbeikommen.

Fürbittgebet

Fürbittgebete finden auf Wunsch – unabhängig vom Tag der Bestattung – am Dienstag oder Freitag um 18.30 Uhr im Rahmen der Hl. Messe in der Pfarrkirche statt. Fürbittgebete können auch wenige Tage nach dem Tod angesetzt werden, besonders bei Urnenbestattungen, die zwei oder mehr Wochen nach dem Tod stattfinden.

Bestattung

Die Angehörigen entscheiden, in welcher Form die Bestattung stattfinden soll: Erd- oder Urnenbestattung, öffentlich oder im Kreis der engsten Familie, mit oder ohne Trauerfeier.

Katholische Bestattungen finden in Lachen am Dienstag, Mittwoch, Freitag oder Samstag statt.

Die Öffentlichkeit ist bei allen Bestattungsfeiern auf 10.00 Uhr eingeladen. Ist die Bestattung auf dem Friedhof öffentlich, beginnt diese um 10.00 Uhr. Ist die Öffentlichkeit nur zur Trauerfeier eingeladen, beginnt diese um 10.00 Uhr. Findet die Bestattung nur im Familienkreis statt, ist diese vorher angesetzt; Diesen Termin bitte nicht ausschreiben! Für die Trauerfeier steht die Kapelle im Ried oder die Pfarrkirche zur Verfügung.

Ausschreibung

Öffentliche Bestattung:  Die Beisetzung/Bestattung findet um 10.00 Uhr auf dem Friedhof statt, anschliessend Trauerfeier/-messe/-gottesdienst in der Kapelle im Ried.

Bestattung im Familienkreis:  Die Trauerfeier/Trauermesse findet um 10.00 Uhr in der Kapelle im Ried statt. Die Urne wird im (engsten) Familienkreis beigesetzt.

Dreissigster

Der Dreissigste findet auf Wunsch etwa einen Monat nach dem Tod bzw. der Beisetzung im Sonntagsgottesdienst um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche statt.

Besprechung der Trauerfeier

Vor der Bestattung findet ein Gespräch mit dem Seelsorger, der die Beisetzung halten wird, statt. Dabei wird vor allem auch die Trauerfeier besprochen.

Trauergottesdienst

Die Trauerfeier findet in Form einer Hl. Messe oder – ausser am Mittwoch – auch in Form eines Wortgottesdienstes statt.

Auf Wunsch verfasst der Pfarrer oder der Pastoralassistent zusammen mit der Trauerfamilie einen Lebenslauf. Die Familie kann den Lebenslauf auch selber verfassen und vortragen. Der Lebenslauf umfasst ca. 1 bis 1½ A4-Seiten.

Das Pfarramt bietet einen Organisten auf. Musikalische Wünsche der Angehörigen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Auf eigene Kosten können auch andere Musiker engagiert werden. Wenn ein Musikstück ab Tonträger gespielt werden soll, müssen die Angehörigen das Musikstück mindestens einen Tag vor der Bestattung dem Sigristen oder dem Sekretariat abgeben (MP3-Datei per Mail bzw. auf USB-Stick).

Weitere Informationen

Sterbegeläut
Bei öffentlichen Bestattungen und Trauerfeiern läutet das Totenglöcklein der Pfarrkirche, sobald die Bestattungsanzeige des Pfarramtes ausgehängt ist. Bei reformierten Bestattungen werden wir vom reformierten Pfarramt direkt informiert. Am Tag vor der Bestattung bzw. der Trauerfeier läuten die Glocken der Pfarrkirche um 12.00 Uhr für ca. 10 Minuten. Es ist sinnvoll, in dieser Zeit für den Verstorbenen / die Verstorbene zu beten.

Allerheiligen
In der Totengedenkfeier an Allerheiligen (1. November - im Kanton Schwyz ein Feiertag) gedenken wir aller Verstorbenen, besonders auch der Verstorbenen des letzten Jahres. Diese werden namentlich genannt und für jeden Verstorbenen wird eine Kerze entzündet. Die Feier findet um 15.00 Uhr in der Pfarrkirche statt, anschliessend ziehen wir gemeinsam zum Friedhof zur Gräbersegnung. Alle Angehörigen von Verstorbenen der letzten zwölf Monate werden dazu vom Pfarramt speziell eingeladen.

Jahrzeitgedächtnis
Das Jahrzeitgedächtnis (ca. ein Jahr nach dem Sterbetag) findet normalerweise im Rahmen des Sonntagsgottesdienstes der Pfarrei um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche statt. Bezüglich des Jahrzeit-Gedächtnisses werden die Angehörigen vor Allerheiligen kontaktiert.

Messstiftung
Während 5, 10, 15, 20 oder 25 Jahren wird an einem bestimmten Tag eine Messe für die oder den Verstorbenen gelesen, in Lachen normalerweise im Rahmen des Sonntagsgottesdienstes der Pfarrei um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche. Die Trauerfamilie wählt dazu einen Sonntag im Sterbemonat. Dieses Jahresgedächtnis wird im Pfarreiblatt publiziert. In der Regel werden CHF 500 (Messstiftung für 25 Jahre) gestiftet. Mit dem gestifteten Betrag werden caritative und kirchliche Einrichtungen unterstützt.

Messstipendien
Jede Hl. Messe wird in einem bestimmten Anliegen gefeiert. Oft wird gewünscht, eine Hl. Messe für einen Verstorbenen zu feiern. Ein einzelnes so genanntes Messstipendium kostet CHF 10.-. Das Geld kommt sozialen Anliegen zugute. Ein einzelnes Mess-Stipendium kann ebenfalls im Pfarreiblatt auf Wunsch publiziert werden.

Vor seinem Leiden und Sterben sagte Jesus zu seinen Jüngern: Ich sage euch: Ihr werdet weinen und klagen. Ihr seid jetzt bekümmert, aber ich werde euch wiedersehen; dann wird euer Herz sich freuen und niemand nimmt euch eure Freude. An jenem Tag werdet ihr mich nichts mehr fragen.

Vor seinem Leiden und Sterben sagte Jesus zu seinen Jüngern: Ich sage euch: Ihr werdet weinen und klagen. Ihr seid jetzt bekümmert, aber ich werde euch wiedersehen; dann wird euer Herz sich freuen und niemand nimmt euch eure Freude. An jenem Tag werdet ihr mich nichts mehr fragen.